Rürup Rente / Basis Rente

Der Staat unterstützt mit verschiedenen Maßnahmen die private Vorsorge der Bürger. Eine Möglichkeit stellt die BasisRente, auch Rürup-Rente genannt, dar. Der Generationenvertrag, der die Finanzierung der gesetzlichen Altersrente sicherstellen soll, gerät durch den demographischen Wandel immer mehr ins Wanken. Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nur noch eine Grundversorgung leisten können. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, muss privat vorsorgen!

 Für wen ist die Rürup-Rente als Altersvorsorge gedacht?

Die Rürup-Rente ist insbesondere für Freiberufler und Selbstständige gedacht, die nicht in die Deutsche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einzahlen. Sie erhalten mit der steuerlichen Förderung einen Anreiz für eine kapitalgedeckte Altersvorsorge.

Auch für Gutverdiener ist die Rürup-Rente interessant, weil bei ihnen die Versorgungslücke im Alter besonders groß ist – denn die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr bei der Berechnung der Rentenansprüche. Eine zusätzlich abgeschlossene Rürup-Rente hilft, diese Versorgungslücke zu schließen.

Zusätzlich ist die Rürup-Rente auch für rentennahe Jahrgänge von Interesse: Der Steuervorteil durch die Absetzbarkeit der Beiträge fällt heute infolge der Progression meist großzügiger aus als die Besteuerung der Rente: So werden 2015 die Beiträge mit 80% steuerlich gefördert, die Renten, die im Jahr 2015 beginnen, aber nur mit einem Anteil von 70% besteuert.

Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrer Basis Rente:

  • Berufsunfähigkeitsvorsorge: Sie können Ihre BasisRente mit einer Berufsunfähigkeitsvorsorge ergänzen – ebenfalls steuerlich gefördert. So gewährleisten Sie, dass Sie bei Berufsunfähigkeit ein sicheres Einkommen haben und für diese Zeit keine weiteren Beiträge mehr zahlen müssen.
  • Hinterbliebenenvorsorge: Mit der BeitragsrückgewährPolice können Sie eine beliebige Person zusätzlich mit einer Kapitalzahlung absichern. Im Falle Ihres Todes können Sie Ihre Hinterbliebenen mit einer Rente absichern – Ehegatten und eingetragene Lebenspartner lebenslang, Kinder beziehen sie maximal bis zum 25. Lebensjahr. Die Höhe richtet sich nach den bis dahin eingezahlten Beiträgen.

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie ein Termin, wir beraten Sie gerne NEUTRAL + UNABHÄNGIG!